

Leistungen
beim Film-,Video-,Dia-Tonträgertransfer
Geschäftsbedingungen
Leistungsbeschreibung
KORA-FILM übernimmt Aufträge zum Transfer von Super 8 oder Normal 8 Schmalfilmen mit und ohne Ton (Magnettonpiste).
I.: Filmtransfer
Die Filme werden nach gründlicher Reinigung unter Sichtkontrolle mit GSTR erfasst und, auf Wunsch, einer digitalen Nachbearbeitung unterzogen. Hierbei werden vorhandene Fehlbelichtungen, Farbstiche, Farb- und Kontrastverluste korrigiert. Der Film wird geschärft, Tonstörungen werden gemindert oder ganz beseitigt.
Der Transfer der Schmalfilme erfolgt ab 1.6.20201 ausschließlich mit dem neu entwickelten GSTR in Full HD und ersetzt alle bisherigen Erfassungsmethoden.
Weitere Leistungen wie Filmschnitt, Betitelung, Musik- und Geräuschvertonung ,(aus Eigenproduktion oder mit vom Kunden geliefert) können auf Wunsch erfolgen: Die Kosten hierfür werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt!
Die Speichermedien (Sticks/HDs) können frei gewählt oder angeliefert werden. Speichermedien werden neu formatiert und Daten auf diesen Medien gehen verloren. Transfers auf DVDs sind extra zu vergüten.
Vor Beginn der Transfers werden Art und Umfang und damit die verbundenen Kosten mit dem Kunden besprochen. Die Kundin, der Kunde erhalten einen zeitlich auf 3 Monate begrenzten, verbindlichen Kostenvoranschlag.
Sind wegen vorab wegen nicht erkennbarer Mängel am gelieferten Material Mehrleistungen zu erbringen, die die im Kostenvoranschlag veranschlagten Kosten um mehr als 20% übersteigen, werden die Kunden informiert . Die Kunden können dann den Auftrag gegen Erstattung der bereits erbrachten Leistungen stornieren. Wegen solcher Mängel kann der Transfer auch nach Annahme des Transferauftrags rückwirkend abgelehnt werden.
Die Filme müssen auf Filmrollen geliefert werden, die mindestens 15 Meter Film enthalten, müssen trocken sein und dürfen keinen Schimmelbefall aufweisen. Muss vordem Transfer Schimmel entfernt werden, wird der Kunde informiert und beraten .
Filmschnipsel ( Filme unter 15 Metern Länge ) können nur nach Klebemaßnahmen (Vorspann) digitalisiert werden.
Schmalfilme werden vor der Digitalisierung obligatorisch gereinigt. ( Antistatische Trockenreinigung ).
II.: Videotransfer
KORA-FILM übernimmt Aufträge zur Digitalisierung von (S)VHS, Hi8 Kassetten.
Die Videokassetten müssen umspulbar und sollten zurück gespult sein. ( Kosten für Spulen nach Zeitaufwand ). Schwer spulbare Bänder können ggf. reißen. KORA-FILM haftet nicht für Bänderriss oder weitere Kassettenschäden und bearbeitet Kassetten mit gerissene Bänden nicht .
Die Videos werden ausschließlich Rechner gestützt erfasst. Damit ist sichergestellt, dass der Transfer nicht abbricht, wenn lange Leerstellen bei der Videoaufzeichnung vorhanden sind. Nur bei Rechner gestützt erfassten Videodateien ist eine Nachbearbeitung zur Beseitigung von Bild- und Tonmängeln möglich. KORA-FILM bietet daher keinen Videodirekttransfer auf DVDs an.
Alterung und/oder falsche Lagerung ( Hitze/Magnetfelder/Staub) führen ggf. zur (Zer)Störung der Magnetschichten der Videobänder. Diese Bänder können auch mit qualitätsoptimierenden Maßnahmen nicht, zumindest nicht in vollem Umfang beseitigt werden. Eine Haftung für Bildmängel nach dem Transfer ist daher ausgeschlossen.
III.: Dia- und Fototransfer
1.: KORA-FILM übernimmt Aufträge zur Digitalisierung von Fotos und Dias und Negativen.
Das Bildmaterial wird nicht maschinell, sondern ausschließlich per Hand erfasst (gescannt) und das Scanergebnis wird sofort nach dem Scannen kontrolliert und ggf. verworfen und erneut eingescannt.
Die geringste Auflösung beim Diatransfer, die KORA-FILM anbietet, ist ein Scan mit 800 ppi ). Höhere Auflösungen ( 2400 -3400 ppi) sind immer dann sinnvoll, wenn moderne Fernseher mit hohen Auflösungen (FULL HD oder besser) oder Beamer als Vorführgeräte gewählt werden oder Ausschnittvergrößerungen vorgesehen sind.
Vor dem Scannen werden für jedes einzelne Bild die zum Scannen optimalen Farb- und Schärfewerte ermittelt und, wenn erforderlich, die Auflösungswerte neu eingestellt. Nach der Erfassung werden die Scans sämtlich digital optimiert.
Eine Retusche mit weiterer digitaler Optimierung nach dem Scannen ist immer dann sinnvoll, wenn das Ausgangsmaterial kontrastarm, farbstichig, unscharf ist und Pilzbefall (schwarze Punkte) und/oder Farbringe (Newtonringe), insbesondere bei verglasten Dias, aufweist. Der Umfang der Optimierung richtet sich nach den Wünschen des Kunden. (Kostenvoranschlag erforderlich)
IV.: Tonbandtransfer ( derzeit aus technischen Gründen nur eingeschränkt möglich )
KORA-FILM übernimmt Aufträge zur Digitalisierung von Tonträgern( Tonbändern, Kassetten, Schallplatten , etc.). Eine digitale Optimierung erfolgt auf Wunsch. Die Speicherung erfolgt i.d.R. auf Sticks. (DVD/BD gegen Mehrkosten). Derzeit ist aus technischen Gründen ein Bandtransfer nur eingeschränkt möglich. (60 Minuten Laufdauer)
Geschäftsbedingungen
Die Kundin, der Kunde kann das zu transferierende Material persönlich anliefern und dieses auch nach Absprache wieder abholen. Der Versand des bearbeiteten Materials erfolgt zu Lasten und Risiko des Kunden immer per Einschreiben.
KORA-FILM geht mit dem angelieferten Transfermaterial sehr sorgsam um, haftet aber in keinem Fall für Schäden, die während der Film- oder Videoüberspielung entstehen,(Filmriss, Bänderriss, Kassettendefekte, Perforationsdefekte), da diese Schäden aufgrund des hohen Alters des Transfermaterials auftreten können.
Die Kundin, der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Qualität der Transfers stets von der Qualität des Ausgangsmaterials abhängig ist.
Die im Film/Video vorhandenen Unter- oder Überbelichtungen, Unschärfen, Verwackelungen und Farbfehler werden mit hohem technischen Aufwand korrigiert, sind dennoch nicht sämtlich zu beseitigen und daher auch bei der Wiedergabe der Transferdateien teilweise sichtbar. Es handelt sich hierbei nicht um einen durch KORA-FILM zu verantwortenden Mangel.
Das Filmmaterial und die daraus erstellten Kopien sind Eigentum des Kunden und können von ihm beliebig oft vervielfältigt werden. Für evtl. angelieferte Musik trägt der Kunde die Verantwortung bei Verletzung von Urheberrechten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn urheberrechtlich geschützte Musik bei öffentlichen Vorführungen zur Aufführung kommt. Ebenso haftet der Kunde allein für den Inhalt der angelieferten Filme.
KORA-FILM behält sich vor, Filme mit sittenwidrigem Inhalt von der Bearbeitung auszuschließen.
Die Bearbeitung eines Auftrags erfolgt innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt des zu transferierenden Materials. Die Frist kann sich verlängern, wenn der Kunde eine umfangreiche Bearbeitungen des transferierten Materials ( Schnitt, Vertonung, etc.) wünscht.
Benötigt der Kunde aus persönlichen Gründen eine dringlichere Bearbeitung, muss hierüber eine besondere Vereinbarung getroffen werden.
Sollte aufgrund technischer oder anderweitiger Probleme die Einhaltung der vereinbarten Fristen nicht möglich sein, kann der Kunde den Auftrag zurückziehen.
Die Bezahlung der erbrachten Leistungen ist bei Erhalt der überspielten Medien ohne Abzug bei Übergabe des transferierten Materials fällig.
Der Versand erfolgt per Einschreiben und Nachnahme.
Freudensstadt, d.31.12.2022